Warum 08/15-Schulungen für Heliports rechtlich nicht ausreichen
Wer für einen Krankenhaus-Hubschrauberlandeplatz verantwortlich ist, trägt Verantwortung für Menschenleben. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Ausbildung und Unterweisung aller Personen, die den Flugbetrieb beeinflussen – vom Flugplatzbetriebsleiter über das Krankenhauspersonal bis hin zu Betriebsfeuerwehr, Technik- oder Sicherheitsdiensten.
Dennoch werden in der Praxis häufig allgemeine oder standardisierte Schulungen angeboten, die unabhängig vom jeweiligen Standort durchgeführt werden. Aus rechtlicher Sicht greift dieser Ansatz jedoch zu kurz.
Der Gesetzgeber verlangt keine Standardschulung – sondern eine standortbezogene Unterweisung
Ein Blick in die einschlägigen Rechtsvorschriften zeigt ein klares Bild: Nahezu alle relevanten Regelwerke verlangen, dass Schulungen und Unterweisungen auf den konkreten Arbeitsplatz, die tatsächlichen Gefahren und die örtlichen Betriebsabläufe abgestimmt sind.
Schon das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt ausdrücklich vor, dass Unterweisungen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein müssen. Sie müssen die konkreten Gefahren des Arbeitsplatzes berücksichtigen und an neue Risiken oder geänderte Verfahren angepasst werden. Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung erfüllt diese Anforderungen daher nicht.
Jeder Heliport ist anders
Kein Krankenhaus-Heliport gleicht dem anderen.
Die An- und Abflugrichtungen unterscheiden sich ebenso wie Hindernisse, Wind- und Wetterverhältnisse, Zugangswege, Brandschutzkonzepte, Alarmierungswege oder organisatorische Abläufe zwischen Flugplatzbetreiber, Krankenhaus, Rettungsdienst und Hubschrauberbetreiber.
Genau deshalb verpflichtet die Zivilflugplatz-Betriebsordnung (ZFBO) jeden Flugplatzhalter, ein Flugplatzhandbuch zu führen, das die lokalen Besonderheiten, das Sicherheitsmanagement, die betrieblichen Verfahren sowie die Aus- und Weiterbildungsprogramme für das notwendige Personal beschreibt.
Die Konsequenz liegt auf der Hand: Wenn jedes Flugplatzhandbuch standortspezifisch ist, muss auch die dazugehörige Schulung standortspezifisch sein.
Ortskenntnis ist kein „Nice-to-have“
Die ZFBO verpflichtet den Flugplatzhalter außerdem ausdrücklich dazu, Personen, die mit den besonderen Gefahren eines Flugplatzes nicht vertraut sind, vor dem Betreten der nicht allgemein zugänglichen Bereiche entsprechend zu belehren.
Das betrifft weit mehr Personen als häufig angenommen:
- Flugplatzbetriebsleiter
- Stellvertretungen
- Krankenhauspersonal
- Technik- und Haustechnik
- Sicherheitsdienste
- Reinigungspersonal
- Fremdfirmen
- Wartungsunternehmen
- alle weiteren Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit den Heliport betreten oder den Flugbetrieb beeinflussen können.
Die notwendige Unterweisung bezieht sich dabei immer auf den konkreten Standort – nicht auf Heliports im Allgemeinen.
Sicherheitsmanagement funktioniert nur mit standortspezifischem Wissen
Moderne Heliports werden unter Verwendung eines Safety Management Systems (SMS) betrieben. Konkrete Risiken werden identifiziert, bewertet und durch geeignete Maßnahmen reduziert.
Diese Maßnahmen entfalten jedoch nur dann ihre Wirkung, wenn alle beteiligten Personen wissen,
- welche Gefahren am jeweiligen Standort bestehen,
- welche Verfahren zur Risikominderung gelten,
- welche Verantwortlichkeiten bestehen,
- wie Alarmierungen erfolgen,
- welche Notfallmaßnahmen einzuleiten sind.
Eine Schulung ohne Bezug zum konkreten Heliport kann diese Anforderungen naturgemäß nicht vollständig erfüllen.
Auch das europäische Luftfahrtrecht fordert betriebliche Verfahren
Nicht nur nationale Vorschriften stellen diese Anforderungen.
Die europäische Verordnung (EU) 965/2012 verpflichtet HEMS-Betreiber dazu, ihre Besatzungen anhand der im Betriebshandbuch festgelegten Verfahren auszubilden. Ziel ist ausdrücklich, Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsumfeld, die eingesetzten Verfahren und die spezifischen Risiken des Einsatzes zu vermitteln.
Auch hier steht nicht die allgemeine Theorie im Mittelpunkt, sondern die praktische Anwendung im konkreten betrieblichen Umfeld.
Unser Ansatz: Jede Schulung bildet den realen Standort ab
Aus diesen rechtlichen Anforderungen ergibt sich für KORAX ein klarer Grundsatz:
Eine Heliport-Schulung muss den tatsächlichen Standort widerspiegeln.
Deshalb verzichten wir bewusst auf standardisierte „08/15-Schulungen“. Stattdessen wird jede Schulung an den jeweiligen Heliport angepasst.
Dabei fließen unter anderem ein:
- die örtliche Infrastruktur,
- die individuellen Betriebsverfahren,
- das Flugplatzhandbuch,
- die Ergebnisse der Risikobeurteilung,
- die organisatorischen Abläufe des Krankenhauses,
- die Schnittstellen zwischen Flugplatzbetrieb und Klinikbetrieb,
- sowie die konkreten Verantwortlichkeiten der Teilnehmer.
So entsteht keine theoretische Standardschulung, sondern eine praxisnahe Unterweisung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig den größtmöglichen Sicherheitsgewinn für den laufenden Betrieb bietet.
Fazit
Die geltenden europäischen und österreichischen Rechtsvorschriften verfolgen ein gemeinsames Ziel: einen sicheren und geordneten Flugbetrieb.
Dieses Ziel lässt sich nicht durch allgemeine Standardschulungen erreichen. Vielmehr verlangen die gesetzlichen Vorgaben, dass Personen, die am Betrieb eines Heliports beteiligt sind oder dessen Sicherheitsniveau beeinflussen, mit den konkreten örtlichen Gegebenheiten, Verfahren und Risiken ihres Standorts vertraut gemacht werden.
Standortspezifische Schulungen sind kein Nice-to-have – sie sind die konsequente Umsetzung der rechtlichen Anforderungen und ein wesentlicher Baustein für einen sicheren Heliportbetrieb.

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